SciTIM® auf dem Weg zur Digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA)
Mit dem Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) am 19. Dezember 2019 wurde die „App auf Rezept“ für Patientinnen und Patienten in die Gesundheitsversorgung eingeführt (§§ 33a und 139e Fünftes Buch Sozialgesetzbuch). Damit haben mehr als 70 Millionen Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch auf eine Versorgung mit Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA), die von Ärzten und Psychotherapeuten verordnet werden können und durch die Krankenkasse erstattet werden.
Voraussetzung hierfür ist ein erfolgreiches Prüfverfahren beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und die Aufnahme im Verzeichnis erstattungsfähiger digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA-Verzeichnis).
Kern des Verfahrens sind die Prüfung der Herstellerangaben zu den geforderten Produkteigenschaften – vom Datenschutz bis zur Benutzerfreundlichkeit – sowie die Prüfung eines durch den Hersteller beizubringenden Nachweises für die mit der DiGA realisierbaren positiven Versorgungseffekte.
Seit dem 27. Mai 2020 können Hersteller von Digitalen Gesundheitsanwendungen diesen Antrag zur Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis beim BfArM stellen.
TIM ist Mitglied im Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V. (SVDGV) und eines der ersten Unternehmen, das dieses Aufnahmeverfahren bereits zu Beginn angehen wird.
Dr. med. Egbert Schulz, Internist und Nephrologe, zur Anforderung eines medizinischen Nutzens einer Telemedizinmethode:
„Mir sind nur wenige Telemedizinansätze bekannt, für die eine Evidenz nachgewiesen wurde. Für das Blutdruck-Telemonitoring idTM® liegen inzwischen mehrere Studien vor, die belegen, dass idTM® dem Arzt ermöglicht, den systolischen Blutdruck um 9 mmHg besser einzustellen, als wenn er sich auf die 24-Stunden-Blutdruckmessung verlässt. Dieser Effekt ist zudem nachhaltig, auch 2 Jahre nach idTM® sind diese Patienten genau so deutlich besser eingestellt. Wissenschaftlich belegt sind außerdem der sozioökonomische Nutzen für das Gesundheitssystem, QALY und ICER sind übliche Größen, aber auch die Zeit- und Ressourcenersparnis für die Arztpraxis“.
Schulz ist Clinical Hypertension Specialist of the European Society of Hypertension und Mitglied der Kommission Telemedizin und eHealth der Deutschen Hochdruckliga e.V. DHL®